26.06.2021, Schutzkonzept GastroSuisse
26.06.2021, BAG Lockerung der Massnahmen ab 26.06.2021
Masken
In öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt Maskenpflicht. Beispielsweise in Geschäften, in Restaurants und im geschlossenen Bereich von Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs. Genaue Informationen finden Sie auf der Seite Masken. Als Faustregel gilt: Tragen Sie in Innenräumen immer eine Maske, wenn Sie nicht zu Hause sind und den Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht durchgehend einhalten können.
Restaurants und Bars
Für Restaurationsbetriebe (ausser Kantinen) gilt folgendes.
- In Innenräumen gilt eine Sitzpflicht.
- In Innenräumen darf die Maske nur am Tisch abgelegt werden.
- In Innenräumen muss von einer Person pro Gästegruppe die Kontaktdaten erhoben werden.
- Zwischen den Tischen muss ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten oder eine Abschrankung angebracht werden.
Wird der Zugang vom Restaurationsbetrieb auf Personen mit gültigem Covid-Zertifikat eingeschränkt, gelten für Gäste keine Einschränkungen mehr, sowohl in Innen- wie auch in Aussenbereichen.